Ausschreibungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen E-Procurement und Auktionsbedingungen E-Procurement der E.ON Ruhrgas AG
(Stand Dezember 2007)

Um unsere AGBs zu akzeptieren klicken Sie bitte auf den Button am Ende dieser Seite.

Wichtig: Enthält unter Ziff. 13. eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten !

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON Ruhrgas AG gelten, wenn und soweit nichts anderes vereinbart worden ist, für alle unsere Bestellungen über Lieferungen und/oder Leistungen. Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten (Unternehmer), auch sofern es sich nur um einzelne Regelungen handelt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Bestellungsannahme

Die unserer Bestellung beigefügte „Bestellungsannahme“ ist uns innerhalb von 8 Tagen eigenhändig unterschrieben zurückzusenden. Vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 gilt der Vertrag erst als geschlossen, wenn wir im Besitz der vom Lieferanten (Unternehmer) bzw. von einer für ihn vertretungsberechtigten Person unterzeichneten „Bestellungsannahme” sind.

Mit der Unterzeichnung der „Bestellungsannahme“ erkennt der Lieferant (Unternehmer) diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen an. Vom Inhalt der Bestellung abweichende Änderungen oder Ergänzungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferoder Leistungsbedingungen des Lieferanten oder Unternehmers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

Führt der Lieferant (Unternehmer) die Bestellung aus, ohne dass uns die von ihm unterzeichnete, unveränderte „Bestellungsannahme” innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist zugegangen ist, so gilt die Ausführung der Bestellung als uneingeschränkte Anerkennung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Eine widerspruchslose Entgegennahme der Lieferungen und/ oder Leistungen durch uns bedeutet in diesem Fall jedoch nicht, dass wir mit Änderungen oder Ergänzungen der später eingehenden „Bestellungsannahme“ oder mit einem Vertragsschluss einverstanden sind. Der Vertrag gilt in diesem Fall erst als geschlossen, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

3. Termine

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind genau einzuhalten.

Erkennt der Lieferant (Unternehmer), dass er den Liefer- bzw. Leistungstermin nicht einhalten kann, so hat er uns hierüber sofort zu unterrichten, damit wir rechtzeitig unsere Dispositionen treffen können.

4. Lieferungen; Versandpapiere

Versandanzeigen sind sofort nach Abfertigung einer Sendung unserer Abteilung KDML in einfacher Ausfertigung zuzustellen. Außerdem ist jeder Sendung ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. In den Versandpapieren sind das Datum und die Nummer der Bestellung sowie die Positionsnummer anzugeben.

Lieferungen haben unter Angabe der von uns und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen und Kennzeichnungen zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.

5. Rechnungserteilung und Zahlung

Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung oder Leistung für jede Bestellung unter Angabe des Bestelldatums, der Bestellnummer und der Bestellpositionsnummer gesondert schriftlich oder in Textform im Sinne von § 126 b BGB (Rechnungsformular mit gedruckter Firmenangabe des Lieferanten (Unternehmer) am Ende des Rechnungstextes) einzureichen. Sie dürfen den Sendungen nicht beigefügt werden.

Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung und/ oder Leistungsabnahme und Rechnungserhalt abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse.

6. Gewährleistung

Mängel seiner Lieferungen bzw. Leistungen hat der Lieferant (Unternehmer) auf seine Kosten nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder mangelfreie Ersatzlieferung bzw. Neuleistung auf unsere Mängelrüge hin innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist unverzüglich zu beseitigen (Nacherfüllung); die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. ab Abnahme, sofern die gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen nicht länger sind.

Wird die Nacherfüllung verweigert, schlägt der erste Versuch zur Nacherfüllung fehl oder wird sie aus sonstigen Gründen nicht fristgemäß durchgeführt, können wir entweder vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen - oder im Falle eines Werkvertrages auch den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen - und zusätzlich bei vom Lieferanten (Unternehmer) zu vertretender Pflichtverletzung Schadens- bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Einer Fristsetzung bzw. Aufforderung zur Nacherfüllung bedarf es nicht, wenn uns dies unzumutbar ist oder sonst besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung bzw. Ausübung unserer weiteren Rechte rechtfertigen.

Im Falle der Nacherfüllung durch den Lieferanten (Unternehmer) verlängert sich die Gewährleistungsfrist jeweils um den Zeitraum von der Mängelrüge bis zur erfolgreichen Beseitigung des Mangels bzw. bis zur Übergabe der Ersatzlieferung oder Abnahme der erfolgreichen Neuleistung.

Auf die Mangelbeseitigungen, Ersatzlieferungen oder Neuleistungen finden vorstehende Bestimmungen entsprechende Anwendung.

Unsere gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

7. Haftung

Der Lieferant (Unternehmer) haftet nach gesetzlichen Maßstäben.

Unsere Haftung aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von uns betreffenden, für die Vertragserfüllung wesentlichen Kardinalpflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung.

8. Rücktritt

Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Lieferanten (Unternehmer) ohne unser Verschulden eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 6 Absatz 2 bleibt unberührt.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten (Unternehmers) ist der jeweils von uns angegebene Bestimmungsort, für Zahlungen Essen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist Essen.

11. Anzuwendendes Recht

Für die Beziehungen zwischen dem Lieferanten (Unternehmer) und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12. „UN Global Compact“

E.ON Ruhrgas misst gesellschaftlicher Verantwortung im Rahmen unternehmerischer Aktivitäten eine übergeordnete Bedeutung bei und nimmt deshalb an der Initiative „United Nations Global Compact“ teil. Die Initiative basiert auf zehn fundamentalen Prinzipien, welche die Globalisierung sozialer und ökonomischer gestalten und Korruption verhindern sollen. Das Merkblatt „Grundsätze für eine verantwortliche Beschaffung bei E.ON“ nimmt Bezug auf die Prinzipien des UN Global Compact und kann im Internet unter http://eon-ruhrgas.com, weiterführend Services und Lieferanten, abgerufen werden (alternativ: http://eon-einkauf.com). Von den Vertragspartnern der E.ON Ruhrgas AG wird die Einhaltung dieser Prinzipien erwartet.

13. Datenverarbeitung

Falls der Lieferant (Unternehmer) eine natürliche Person ist, willigt er darin ein, dass wir seine personenbezogenen Daten in dem im Rahmen unserer allgemeinen Einkaufsaktivitäten und der Bestellungen erforderlichen Umfang erheben und verarbeiten. Im Übrigen erfolgt dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 27 ff. Bundesdatenschutzgesetz) oder soweit es nach anderen gesetzlichen Regelungen zulässig ist.

Erhoben und verarbeitet werden dürfen aufgrund dieser Einwilligung ins besondere Personalien (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten, Beruf, Firma) und Angaben zu Bestellungen (bestellte und gelieferte Mengen, Massen, Kosten, Rechnungsdaten, Zahlungen, ausstehende Zahlungen, gesicherte Forderungen mit Angabe des Sicherungsguts).

Auktionsbedingungen E-Procurement der E.ON Ruhrgas AG

Stand Juli 2004

  1. Diese Auktionsbedingungen E-Procurement gelten für die Nutzung der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas AG (nachfolgend „E.ON Ruhrgas“) durch einen Bieter zur Teilnahme an Online-Auktionen. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters in diesen Nutzungsvorgang wird hiermit voll umfänglich widersprochen.
  2. Die Teilnahme an Online-Auktionen auf der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas bedarf der vorherigen Zulassung durch E.ON Ruhrgas. Ein Anspruch gegen E.ON Ruhrgas auf Zulassung besteht nicht. E.ON Ruhrgas hat das Recht, die Zulassung ohne Nennung von Gründen abzulehnen bzw. diese im Nachhinein zu kündigen.
  3. Mit Anmeldung zur Zulassung erklärt der Bieter, dass er diese Auktionsbedingungen anerkennt. 
  4. Der Bieter trägt sämtliche Kosten, die ihm durch die Anmeldung, die Zulassung, die Nutzung der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas, die Einrichtung oder Änderung seines Internet-Anschlusses, durch die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze sowie durch Beschaffung, Wartung und Instandhaltung der erforderlichen Hard- und Software entstehen.
  5. Alle nach Absendung des Anmeldebegehrens eintretenden Änderungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben zeigt der Bieter E.ON Ruhrgas unverzüglich an.
  6. Jeder Bieter hat sicherzustellen, dass nur zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Bieters berechtigte Personen in seinem Namen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Online-Auktion von E.ON Ruhrgas haben.
  7. Jeder Bieter ist verpflichtet, jegliche aus seiner Sphäre stammenden Vorfälle und Entwicklungen unverzüglich mitzuteilen, sofern diese geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Vorgänge auf der Online-Plattform oder in den angeschlossenen Systemen der E.ON Ruhrgas oder Dritter oder deren Sicherheit zu beeinträchtigen.
  8. E.ON Ruhrgas gewährt dem Bieter keine Urheber- oder sonstigen Schutzrechte, insbesondere nicht an gegenwärtigen oder zukünftigen Websites von E.ON Ruhrgas, zugehöriger Software, Grafik, Design, Texten, Illustrationen, Dokumentationen oder Bedienungsanleitungen. Entsprechende Urheber-, Schutz- und sonstige Rechte Dritter, die durch einen Zugriff über E.ON Ruhrgas-Websites/Software mittels Links oder in sonstiger Weise betroffen sind, verbleiben voll umfänglich beim jeweiligen Rechtsinhaber und sind entsprechend geschützt.
  9. Es ist dem Bieter untersagt, elektronische  Mechanismen, Software oder sonstige Maßnahmen zu verwenden, die die Funktion der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas und der dazugehörigen und angeschlossenen Systeme, entsprechende Systeme anderer Bieter oder Systeme Dritter, auf die über die Online-Plattform der E.ON Ruhrgas zugegriffen werden kann, beeinflussen können. Insbesondere ist die Eingabe und Benutzung von Viren, trojanischen Pferden und anderen Programmen, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen, verboten.Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Verbote durch den Bieter stellt der Bieter E.ON Ruhrgas von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen E.ON Ruhrgas aufgrund dieses Verstoßes geltend machen. Der Bieter übernimmt diesbezüglich auch sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung.
  10. E.ON Ruhrgas haftet aus vertraglichen sowie gesetzlichen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas durch den Bieter - insbesondere für eigene Inhalte, die E.ON Ruhrgas zur Nutzung bereithält - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, die Haftung beruht auf der Verletzung von E.ON Ruhrgas obliegenden Kardinalpflichten. Im letztgenannten Fall der Haftung für einfach fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten haftet E.ON Ruhrgas nur für unmittelbare Schäden.Für fremde Inhalte, die E.ON Ruhrgas zur Nutzung bereithält, ist E.ON Ruhrgas nur dann verantwortlich, wenn E.ON Ruhrgas von diesen Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Sofern E.ON Ruhrgas lediglich den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, ist E.ON Ruhrgas für diese nicht verantwortlich.
  11. Bei den von E.ON Ruhrgas durchgeführten Online-Auktionen handelt es sich nicht um Versteigerungen im Rechtssinne. Die §§ 147, 148, 149, 150 und 151 BGB gelten nicht. Auch handelt es sich nicht um einen Fall des § 156 BGB. Vielmehr stellen die Gebote der Bieter ein Angebot an E.ON Ruhrgas dar. E.ON Ruhrgas steht es frei zu entscheiden, ob und welches Angebot von ihr angenommen wird. In der Regel wird dies jedoch das für E.ON Ruhrgas nach ihrer freien Einschätzung günstigste Angebot sein.Die von einem Bieter im Verlauf einer Online-Auktion abgegebenen Angebote sind rechtsverbindlich. Jeder Bieter hält sich bis mindestens dreißig (30) Werktage nach Ende des jeweiligen Online-Auktionsverfahrens an sein letztes Angebot gebunden.
  12. E.ON Ruhrgas wird nur solche Gebote berücksichtigen, die über die Online-Plattform der E.ON Ruhrgas abgegeben werden. Gebote, die z.B. via Fax, Telefon oder E-Mail eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
  13. Soweit für Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen ein Datum oder eine Uhrzeit maßgeblich ist, richtet sich dies nach der Systemzeit der Online-Plattform der E.ON Ruhrgas.
  14. Soweit nichts anderes geregelt ist, gelten im Übrigen die jeweils aktuellen „Allgemeinen Einkaufsbedingungen E-Procurement der E.ON Ruhrgas AG“.
Top

© E.ON Ruhrgas AG 2008