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01. Februar 2008

Zuschüsse für Beratung und Baubegleitung

Eine weitere Zuschussmöglichkeit bietet das CO2-Gebäudesanierungsprogramm seit Jahresbeginn: Bis zu 1.000 Euro gibt es vom Staat, wenn die umfassende energetische Sanierung eines Hauses von einer Energieberatung und Baubegleitung flankiert wird.

In den Genuss kommen Vorhaben, die im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einen Förderkredit oder einen Investitionskostenzuschuss erhalten und nach der Sanierung mindestens das energetische Niveau eines Neubaus erreichen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungs- und Baubegleitungskosten, maximal jedoch 1.000 Euro. Folgende Leistungen muss der Berater mindestens erbringen: Sofern Heizungen oder Lüftungsanlagen erneuert oder eingebaut werden, muss eine Detailplanung sowie eine Einweisung des Bauherrn in die Technik erfolgen. Außerdem gehören zur fachgerechten Baubegleitung die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und mindestens eine Baustellenbegehung.

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