Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON Ruhrgas AG
(Stand Dezember 2007)
Nachstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen der E.ON Ruhrgas AG gelten, wenn und soweit nichts anderes vereinbart worden ist, für alle unsere Bestellungen über Lieferungen und/oder Leistungen. Der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Lieferanten (Unternehmer), auch sofern es sich nur um einzelne Regelungen handelt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die unserer Bestellung beigefügte „Bestellungsannahme“ ist uns innerhalb von 8 Tagen eigenhändig unterschrieben zurückzusenden. Vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 gilt der Vertrag erst als geschlossen, wenn wir im Besitz der vom Lieferanten (Unternehmer) bzw. von einer für ihn vertretungsberechtigten Person unterzeichneten „Bestellungsannahme” sind.
Mit der Unterzeichnung der „Bestellungsannahme“ erkennt der Lieferant (Unternehmer) diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen an. Vom Inhalt der Bestellung abweichende Änderungen oder Ergänzungen haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferoder Leistungsbedingungen des Lieferanten oder Unternehmers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
Führt der Lieferant (Unternehmer) die Bestellung aus, ohne dass uns die von ihm unterzeichnete, unveränderte „Bestellungsannahme” innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist zugegangen ist, so gilt die Ausführung der Bestellung als uneingeschränkte Anerkennung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Eine widerspruchslose Entgegennahme der Lieferungen und/ oder Leistungen durch uns bedeutet in diesem Fall jedoch nicht, dass wir mit Änderungen oder Ergänzungen der später eingehenden „Bestellungsannahme“ oder mit einem Vertragsschluss einverstanden sind. Der Vertrag gilt in diesem Fall erst als geschlossen, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind genau einzuhalten.
Erkennt der Lieferant (Unternehmer), dass er den Liefer- bzw. Leistungstermin nicht einhalten kann, so hat er uns hierüber sofort zu unterrichten, damit wir rechtzeitig unsere Dispositionen treffen können.
Versandanzeigen sind sofort nach Abfertigung einer Sendung unserer Abteilung KDML in einfacher Ausfertigung zuzustellen. Außerdem ist jeder Sendung ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. In den Versandpapieren sind das Datum und die Nummer der Bestellung sowie die Positionsnummer anzugeben.
Lieferungen haben unter Angabe der von uns und/oder gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen und Kennzeichnungen zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.
Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung oder Leistung für jede Bestellung unter Angabe des Bestelldatums, der Bestellnummer und der Bestellpositionsnummer gesondert schriftlich oder in Textform im Sinne von § 126 b BGB (Rechnungsformular mit gedruckter Firmenangabe des Lieferanten (Unternehmer) am Ende des Rechnungstextes) einzureichen. Sie dürfen den Sendungen nicht beigefügt werden.
Zahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Lieferung und/ oder Leistungsabnahme und Rechnungserhalt abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse.
Mängel seiner Lieferungen bzw. Leistungen hat der Lieferant (Unternehmer) auf seine Kosten nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder mangelfreie Ersatzlieferung bzw. Neuleistung auf unsere Mängelrüge hin innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist unverzüglich zu beseitigen (Nacherfüllung); die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. ab Abnahme, sofern die gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfristen nicht länger sind.
Wird die Nacherfüllung verweigert, schlägt der erste Versuch zur Nacherfüllung fehl oder wird sie aus sonstigen Gründen nicht fristgemäß durchgeführt, können wir entweder vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen - oder im Falle eines Werkvertrages auch den Mangel selbst oder durch einen Dritten beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen - und zusätzlich bei vom Lieferanten (Unternehmer) zu vertretender Pflichtverletzung Schadens- bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Einer Fristsetzung bzw. Aufforderung zur Nacherfüllung bedarf es nicht, wenn uns dies unzumutbar ist oder sonst besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung bzw. Ausübung unserer weiteren Rechte rechtfertigen.
Im Falle der Nacherfüllung durch den Lieferanten (Unternehmer) verlängert sich die Gewährleistungsfrist jeweils um den Zeitraum von der Mängelrüge bis zur erfolgreichen Beseitigung des Mangels bzw. bis zur Übergabe der Ersatzlieferung oder Abnahme der erfolgreichen Neuleistung.
Auf die Mangelbeseitigungen, Ersatzlieferungen oder Neuleistungen finden vorstehende Bestimmungen entsprechende Anwendung.
Unsere gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Der Lieferant (Unternehmer) haftet nach gesetzlichen Maßstäben.
Unsere Haftung aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsgründen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Daneben haften wir auch für eine einfach fahrlässige Verletzung von uns betreffenden, für die Vertragserfüllung wesentlichen Kardinalpflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung.
Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Lieferanten (Unternehmer) ohne unser Verschulden eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 6 Absatz 2 bleibt unberührt.
Erfüllungsort für alle Lieferungen oder Leistungen des Lieferanten (Unternehmers) ist der jeweils von uns angegebene Bestimmungsort, für Zahlungen Essen.
Gerichtsstand für Kaufleute ist Essen.
Für die Beziehungen zwischen dem Lieferanten (Unternehmer) und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung.
E.ON Ruhrgas misst gesellschaftlicher Verantwortung im Rahmen unternehmerischer Aktivitäten eine übergeordnete Bedeutung bei und nimmt deshalb an der Initiative „United Nations Global Compact“ teil. Die Initiative basiert auf zehn fundamentalen Prinzipien, welche die Globalisierung sozialer und ökonomischer gestalten und Korruption verhindern sollen. Das Merkblatt „Grundsätze für eine verantwortliche Beschaffung bei E.ON“ nimmt Bezug auf die Prinzipien des UN Global Compact und kann im Internet unter http://eon-ruhrgas.com, weiterführend Services und Lieferanten, abgerufen werden (alternativ: http://eon-einkauf.com). Von den Vertragspartnern der E.ON Ruhrgas AG wird die Einhaltung dieser Prinzipien erwartet.
Falls der Lieferant (Unternehmer) eine natürliche Person ist, willigt er darin ein, dass wir seine personenbezogenen Daten in dem im Rahmen unserer allgemeinen Einkaufsaktivitäten und der Bestellungen erforderlichen Umfang erheben und verarbeiten. Im Übrigen erfolgt dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 27 ff. Bundesdatenschutzgesetz) oder soweit es nach anderen gesetzlichen Regelungen zulässig ist.
Erhoben und verarbeitet werden dürfen aufgrund dieser Einwilligung ins besondere Personalien (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdaten, Beruf, Firma) und Angaben zu Bestellungen (bestellte und gelieferte Mengen, Massen, Kosten, Rechnungsdaten, Zahlungen, ausstehende Zahlungen, gesicherte Forderungen mit Angabe des Sicherungsguts).